Wettbewerbsrecht

 

Das Wettbewerbsrecht im weit verstandenen Sinne dient dem Ziel des freien Leistungswettbewerb. Gesetzliche Regelungen sollen verhindern, dass Marktteilnehmer sich durch unlauteres, wettbewerbliches Verhalten ungerechtfertigte Vorteile gegenüber anderen Marktteilnehmern verschaffen.

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