Handelsrecht und Gesellschaftsrecht

 

Das Handelsrecht ist das „Sonderprivatrecht der Kaufleute“, sprich: der Unternehmen. Es handelt sich um ein in vielerlei Hinsicht sehr speziell ausgeprägtes Gebiet des Privatrechts, obwohl es auch stark durch öffentlich-rechtliche Normen bestimmt wird. Es ist eng verknüpft mit dem

 

Gesellschaftsrecht, das das Innen- und Außenverhältnis von Personen- (GbR, KG, OHG, stille Gesellschaft pp.) und Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft pp.) bestimmt.

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