Familienrecht

 

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen. Weiterhin regelt es außerhalb der Verwandtschaft stehende, gesetzlichen Vertretungsfunktionen, wie Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.

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